Kirchenverwaltung St. Valentin

Kirchenverwaltung – Was ist Ihre Aufgabe?

Die Kirchenverwaltung (KV) kümmert sich um die äußeren und organisatorischen Voraussetzungen der Pfarrgemeinde.

Dazu zählen wirtschaftliche, rechtliche und bauliche Belange sowie die Angestellten für Pfarrei und Kindergarten.

Die Kirchenverwaltung erstellt und beschließt den Haushaltsplan.

Wer ist Mitglied der Kirchenverwaltung?

Entsprechend der Gemeindegröße gehören der Kirchenverwaltung acht gewählte Mitglieder an.

Der Pfarrer ist der „geborene“ Vorstand.
Der von den Mitgliedern der Kirchenverwaltung gewählte Kirchenpfleger ist sein Stellvertreter.

Mitglieder der Kirchenverwaltung:

  • Dr. Markus Brunner (Pfarrer, Kirchenverwaltungsvorstand) Tel.: 968028
  • Karin Angermüller
  • Michaela Edelmann
  • Michael Engl (Kirchenpfleger)
  • Ilse Geier
  • Korbinian Vaitl
  • Hans Zehetmair

Die neu gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder trafen sich am 28. November 2018 zu ihrer konstituierenden Sitzung. Zum Kirchenpfleger wählten die Anwesenden einstimmig Herrn Michael Engl. Die weiteren Aufgabenbereiche wie z.B. Inventarverwaltung, Gebäudeverwaltung usw. wurden durch einstimmige Wahl an alle KV-Mitglieder vergeben.

Wir wünschen allen Kirchenverwaltungsmitgliedern viel Freude an Ihren Aufgaben und eine fruchtbare Zusammenarbeit zum Wohle unserer Pfarrei.

Die personelle Verzahnung mit dem Pfarrgemeinderat gewährleistet, dass Informationen und Anregungen schneller fließen, Entscheidungswege verkürzt werden und sorgt für eine sachgerechte Abwicklung.Die Sitzungen der Kirchenverwaltung sind grundsätzlich nicht öffentlich.Die Mitglieder der Kirchenverwaltung unterliegen einer Schweigepflicht.

Wer kann Mitglied der Kirchenverwaltung werden?

Gewählt werden kann, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat.